Sammlung: Verkaufsurkunde des Grafen Simon von Dassel

Verkaufsurkunde des Grafen Simon von Dassel, vom 15. Februar 1310.
(Bistumsarchiv Hildesheim, Bestand: Urkunden Hochstift (1225-1662) Urkunde A 1 (3) 


Wir, Symon, von Gottes Gnaden, Graf zu Dassel bestätigen mit diesem Briefe, dass wir unserem Herren Bischof Sigfried von Hildesheim und seinem Stifte verkauft haben: Das Haus zu dem Hundesrücke und das Weichbild (Flecken) zu Dassel mit Eigentum und allem Nutzen, und die Grafschaft mit dem freien Gute, den Leuten und allem Rechte, namentlich das Eigentum der Dörfer Relliehausen, Hilwartshausen, Deitersen, Selessen (Wüstung bei Seelzer Turm), Wolder-ikessen (Wellersen) und all sein Eigen in der Grafschaft und Herrschaft für 1900 Mark tätigen Silbers. Davon sollen ihm, seiner Frau Sophie und dem Grafen Heinrich von Regenstein am nächsten 7. Juni 500 Mark und am folgenden 25. Dezember 400 Mark zu Goslar oder Hildesheim bezahlt werden Für die Übrigen 1000 Mark sollen 25 Klöster und Stifte im Bistume Hildesheim 100 lötige Mark, nämlich jedes 4 Mark jährlicher Rente ihm verschreiben. Nach zwei Jahren soll der Bischof davon jährlich 20 Mark Rente für 200 Mark von ihm wiederverkaufen. Wird der Graf verklagt, so soll er vor dem Bischofe und nicht vor dem Godinge oder dem Lande sich verantworten.
Von dem Verkauf nimmt er den Steinberg und acht Höfe zu Oldendorf aus Mit seinem eigenen von ihm verlehnten Gütern in der Grafschaft und mit dem Kirchlehen zu Dassel und Mackensen soll der Bischof belehnt werden. Auch soll der Bischof einen Hof mit 10 Mark Gülte dem Grafen zum Erbburglehen, in welcher Feste der Grafschaft dieser sich das Burglehen wählt, und dazu das Dorf Robbedissen (heute wüst), einen Vierding und 3 Mark Gülte zu Holtensen und 2 Mark im Bruche verleihen, außerdem über 12 von der Grafschaft zu Lehen gehende Güter dem Grafen, nachdem dieser dieselben gekauft haben wird, das Eigentum geben. Der Graf soll bischöfliche Mannen mit der Grafschaft belehnen und dieselbe dem Bischof so lange zu Gute halten, bis dass dem Grafen zur Sicherung seiner Jagd im Solling vom Bischofe Hilfe geleistet und ihm gestattet werden soll, in des Bischofs Gewässern fischen zu lassen. Dies bezeugen „unsen vründen bruder“ Borcharde von Barboy; Deken Henrik von Hildesheim, Probst Otten von dem Berghe und Graf Heinrich von Regen-stein. Zu Beurkundung haben wir diesen Brief eigenhändig gezeichnet. Dieser Brief ist ausgestellt nach Gottes Geburt tausend und dreihundert Jahr im 10. Jahr, des Sonntags… halleluja.